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Der
Reiter kann mit den Zügeln
- nachgeben
- annehmen
- durchhalten
- verwahren
- seitwärtsweisen
Nachgebende und annehmende Zügelhilfen müssen
immer im Zusammenhang gesehen werden; ob das Nachgeben oder
das Annehmen zuerst kommt, hängt von der Situation bzw.
von der Haltung des Pferdes ab. Wichtig dabei ist die angemessen
feine, also gefühlvolle Dosierung aus dem Handgelenk
heraus. Dies ist nur bei korrekter, aufrechter Haltung der
Zügelfaust und einem elastischen Handgelenk möglich
Die annehmende Zügelhilfe wird gegeben, indem
je nach notwendiger Intensität die Faust für einen
kurzen Moment vermehrt geschlossen o der, bei einer entsprechen
stärkeren Hilfe, das Handgelenk etwas nach innen eingedreht
wird. Für die annehmende Zügelhilfe gilt ganz besonders
die Warnung, niemals im Annehmen steckenzubleiben. Tritt die
Reaktion des Pferdes nicht sofort ein, dann darf diese Hilfe
nicht in "Ziehen am Zügel§ ausarten, sondern
muss im Wechsel mit nachgebenden Hilfen wiederholt angewandt.
werden
Erfolgt die nachgebende Zügelhilfe nach dem annehmenden
Zügel, dann bedeutet dies ein Zurückgehen der Hände
in die Grundhaltung. Es kann aber auch bedeuten, dass der
Reiter, ohne anzunehmen, aus der Grundhaltung heraus die Faust
leicht öffnet oder mit der Zügelfaust insgesamt
etwas vorgeht. Bei der nachgebenden Zügelhilfe ist besonders
darauf zu achten, dass sie nicht ruckartig gegeben wird und
kein "springender Zügel" entsteht.
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Die
durchhaltende Zügelhilfe setzt der Reiter
ein, wenn das Pferd gegen oder über den Zügel
geht. Bei durchlässigen Pferden kann sie, entsprechend
fein dosiert, auch den annehmenden Zügel ersetzen,
z.B. beim Rückwärtsrichten oder bei Paraden.
Diese Zügelhilfe wird gegeben, in dem die auf ihrem
Platz verbleibenden Hände fest geschlossen werden
und den vermehrten Druck des Pferdes auf das Gebiss aushalten,
solange, bis das Pferd sich am Zügel abstößt
und leicht in der Hand wird. Diese Zügelhilfe darf
dabei aber weder rückwärtswirken, noch zu lange
ausgedehnt werden. Gleichzeitiges anspannen des "Kreuzes"
und treibende Schenkelhilfen sind Voraussetzung für
die durchhaltende Zügelhilfe. Wicht ist, dass in
dem Augenblick, in dem das Pferd leicht am Gebiss wird
und im Genick nachgibt, der Reiter mit der Hand leicht
wird. Dies gilt auf gebogenen Linien und in Wendungen
besonders für die innere Hand.
Die
verwahrende Zügelhilfe ergänzt bei jedem
Stellen oder Biegen des Pferdes den annehmenden (stellunggebenden)
inneren Zügel. Der verwahrende Zügel ist gegeben,
wenn der Reiter mit der äußeren Hand gut dosiert
so viel nachgibt, wie der innere Zügel angenommen
wurde, und das Pferd sich im Genick stellen oder im Hals
biegen kann. Er muss aber auch begrenzen, damit der Hals
nicht zuviel abgestellt wird, oder es zum "Ausfallen
über die äußere Schulter" kommt.
Auch bei dieser Zügelhilfe sollt die Hand tief geführt
werden.

Die seitwärtsweisende Zügelhilfe weist dem Pferd
bei Wendungen die Richtung. Insbesondere bei jüngeren
Pferden und beim Erlernen der Seitengänge ist diese
Hilfe von Nutzen. Sie ist in der Regel mit der leicht
annehmenden Zügelhilfe verbunden, die das Pferd stellt
oder für die Wendung biegt. Sie wird daher also mit
der inneren Hand gegeben. Dazu nimmt der Reiter die Hand,
die er zum Stellen oder Biegen leicht aus dem Handgelenk
heraus eingedreht hat, einig Zentimeter vom Hals, so als
ob er die Nase des Pferdes in die entsprechende Richtung
führen wollte. Diese seitwärtsweisende Zügeleinwirkung
verlangt aber zum Abschluß oder vor einer Wiederholung
ein besonders deutliches Nachgeben in Richtung Pferdemaul.
Diese Hilfe kann z.B. beim Einleiten der Hinterhandswendung
gegeben werden.
Mit
freundlicher Genehmigung des FNverlages entnommen
aus
"Richtlinien für Reiten und Fahren, Band
1: Grundausbildung für Reiter und Pferd" |
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