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Grundsatz
Eins
Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt
die Verantwortung für das ihm anvertraute Leben.
Grundsatz Zwei
Die Haltung des Pferdes muß seinen natürlichen Bedürfnissen
entsprechen.
Grundsatz Drei
Der physischen wie psyschischen Gesundheit des Pferdes
ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.
Grundsatz Vier
Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig
von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in
Zucht, Freizeit oder Sport.
Grundsatz Fünf
Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse,
sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche
Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden
Generationen zu übermitteln.
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Grundsatz
Sechs
Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende
Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist
stets zu beachten und zu fördern.
Grundsatz Sieben
Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt,
hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung
zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche
Harmonie zwischen Pferd und Mensch.
Grundsatz Acht
Die Nutzung des Pferdes im Reit-, Fahr- und Voltigiersport
muß sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen
und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung
des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht
pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen
und muß geahndet werden.
Grundsatz Neun
Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute
Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes.
Dieser Verantwortung muß der Mensch stets im Sinne des
Pferdes gerecht werden.
Herausgeber:
Die ethischen Grundsätze des Pferdefreundes wurden 1995
von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) erarbeitet
und vom Verbandsrat verabschiedet. |
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